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Neues E-ID-Gesetz: Es drohen Ausweiskontrollen im Internet an allen Ecken und Enden! 

 

 

· Medienmitteilung

Wichtige Neuigkeiten! Der Bundesrat hat unsere Kritik aus dem E-ID-Referendum weitgehend aufgenommen und ein neues Gesetz vorgeschlagen. Unsere Analyse zeigt aber: Mit dem Gesetz droht die Gefahr, dass wir im Internet für ganz alltägliche Dinge unsere E-ID zeigen müssen! Das gilt es zu verhindern, wie wir in unserer Vernehmlassungsantwort schreiben. Wir halten eine weiterführende Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten für notwendig und planen deshalb eine eidgenössische Volksinitiative.

Sie erinnern sich: Am 7. März 2021 haben wir mit dem E-ID-Referendum verhindert, dass der digitale Schweizer Pass privatisiert wird. Nun hat der Bundesrat einen neuen Anlauf gestartet und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir sind mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden. Das Gesetz hat ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte bei der Verwendung der E-ID zu gewährleisten.

Allerdings gibt es im Gesetzes-Entwurf einen gefährlichen blinden Fleck: Es drohen Ausweiskontrollen an allen Ecken und Enden! «Zeigen Sie Ihren Ausweis» könnte in Zukunft beim alltäglichen Einkaufen im Internet jederzeit vorkommen.

Das E-ID-Gesetz überlässt es den Betreiberinnen von Internet-Plattformen, Onlineshops und Websites, ob und mit welchen Attributen (Name, Alter, Nationalität etc.) sich eine Person ausweisen muss. Somit besteht die Gefahr, dass ein Ausweis für ganz alltägliche Dinge erforderlich sein wird. Hier muss dringend nachgebessert werden, wie wir in unserer Vernehmlassungsantwort schreiben, welche auf der Expertise der Digitalen Gesellschaft beruht.

Bei der Analyse des E-ID-Gesetzes hat sich gezeigt, dass wir ein grundsätzliches Problem haben: Das neue Datenschutzgesetz schützt uns nicht vor alltäglichen Ausweiskontrollen im digitalen Raum. Widerrechtliche Datenbearbeitungen sind ausdrücklich möglich, sofern sie mit einem überwiegenden privaten Interesse gerechtfertigt werden können.

Genauso können die datenschutzrechtlichen Grundsätze über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstiges Kleingedrucktes ausgehebelt werden. Für betroffene Personen ist es schwierig, wirksam zu widersprechen oder sich anderweitig zur Wehr zu setzen. In jedem Fall ist solcher Widerstand immer erst nachträglich möglich. Dann ist es bereits zu spät, denn die Daten sind weg.

Bei den drohenden Ausweiskontrollen im Internet zeigt das E-ID-Gesetz beispielhaft, weshalb der Datenschutz in der Schweiz ungenügend ist. Wir sind jedoch überzeugt, dass Datenschutz und Datennutzung nicht im Widerspruch zueinander stehen. Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government und erfolgreiche neue Geschäftsmodelle beruhen auf dem Vertrauen der Menschen.

Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen gewährleisten. Um diese wichtige Debatte über das E-ID-Gesetz hinaus zu führen, planen wir eine eidgenössische Volksinitiative. Wir halten euch gerne auf dem Laufenden.

Unsere Vernehmlassungsantwort zum E-ID-Gesetzt finden Sie hier: https://www.digitale-gesellschaft.ch/uploads/2022/10/Vernehmlassungsantwort-E-ID-Referendum-E-ID-Gesetz.pdf