• Warum wir keinen digitalen Schweizer Pass von privaten Unternehmen wollen.

  • Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen: den digitalen Schweizer Pass. An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten.

     

    Gegen die Privatisierung wehrt sich eine breite Allianz von Organisationen und Parteien. Die Herausgabe von Identitätsausweisen muss in staatlicher Verantwortung bleiben und gehört unter demokratische Kontrolle.

     

  • Argumente gegen das E-ID-Gesetz

  • Digitaler Schweizer Pass

     

    Die elektronische Identität (E-ID) ist ein neuer amtlicher Ausweis: der digitale Schweizer Pass. Grundlage ist das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Die E-ID soll im Internet als Nachweis der eigenen Identität verwendet werden können und ist vergleichbar mit der Identitätskarte oder dem Schweizer Pass im realen Leben.

     

    Bund nur Datenlieferant

     

    Mit der Kommerzialisierung der digitalen Identität wird der Bund zu einem Datenlieferanten degradiert. Das Bundesamt für Polizei würde dafür eigens eine neue Personendatenbank schaffen, um privaten Konzernen die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.

     

    Datenschutz ungenügend​

     

    Im Gegensatz zu den bisherigen Ausweisen würde jede Nutzung der E-ID bei einem privaten Unternehmen aufgezeichnet und zentral gespeichert. Dadurch entsteht ein Missbrauchspotential. Der einzige, wirksame Datenschutz wäre, auf die Erhebung von unnötigen Daten zu verzichten.

     

    Vertrauen der Bevölkerung fehlt​

     

    Gemäss repräsentativen Umfragen wollen über 80 Prozent der Bevölkerung den digitalen Pass nicht von Firmen, sondern vom Staat beziehen. Das Vertrauen in private Unternehmen fehlt. Mit dem E-ID-Gesetz haben sich Bundesrat und Parlament über den Willen der Bevölkerung hinweggesetzt.

     

    Seniorenverbände sagen Nein​

     

    Ältere Menschen befürchten, dass ihnen die E-ID durch die privaten Unternehmen aufgezwungen wird. Deshalb lehnen der Schweizer Seniorenrat, der Schweizer Verband für Seniorenfragen und die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz die Vorlage ab.

     

    Kantone lehnen das Gesetz ab

     

    Acht Kantone verwehren dem E-ID-Gesetz ihre Unterstützung, weil sie die Herausgabe von Ausweisen als staatliche Kernaufgabe erachten. Der Kanton Schaffhausen und die Stadt Zug geben bereits eine eigene E-ID heraus. Der Bund könnte problemlos selbst einen digitalen Pass herausgeben. Auch unser Nachbarland Liechtenstein schaffte dies innert Jahresfrist.

     

  • Das Argumentarium wurde erstellt in Zusammenarbeit mit der Digitalen Gesellschaft Schweiz.

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  • Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen: den digitalen Schweizer Pass. An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Gegen die Privatisierung wehrt sich eine breite Allianz von Organisationen und Parteien. Die Herausgabe von Identitätsausweisen muss in staatlicher Verantwortung bleiben und gehört unter demokratische Kontrolle.

     

    Argumente gegen das E-ID-Gesetz

    Digitaler Schweizer Pass

    Die elektronische Identität (E-ID) ist ein neuer amtlicher Ausweis: der digitale Schweizer Pass. Grundlage ist das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Die E-ID soll im Internet als Nachweis der eigenen Identität verwendet werden können und ist vergleichbar mit der Identitätskarte oder dem Schweizer Pass im realen Leben.

    Bund degradiert zum Datenlieferant

    Mit der Kommerzialisierung der digitalen Identität wird der Bund zu einem Datenlieferanten degradiert. Das Bundesamt für Polizei würde dafür eigens eine neue Personendatenbank schaffen, um privaten Konzernen die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.

    Datenschutz ungenügend

    Im Gegensatz zu den bisherigen Ausweisen würde jede Nutzung der E-ID bei einem privaten Unternehmen aufgezeichnet und zentral gespeichert. Dadurch entsteht ein Missbrauchspotential. Der einzige, wirksame Datenschutz wäre, auf die Erhebung von unnötigen Daten zu verzichten.

    Vertrauen der Bevölkerung fehlt

    Gemäss repräsentativen Umfragen wollen über 80 Prozent der Bevölkerung den digitalen Pass nicht von Firmen, sondern vom Staat beziehen. Das Vertrauen in private Unternehmen fehlt. Mit dem E-ID-Gesetz haben sich Bundesrat und Parlament über den Willen der Bevölkerung hinweggesetzt.

    Seniorenverbände sagen Nein

    Ältere Menschen befürchten, dass ihnen die E-ID durch die privaten Unternehmen aufgezwungen wird. Deshalb lehnen der Schweizer Seniorenrat, der Schweizer Verband für Seniorenfragen und die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz die Vorlage ab.

    Kantone lehnen das Gesetz ab

    Acht Kantone verwehren dem E-ID-Gesetz ihre Unterstützung, weil sie die Herausgabe von Ausweisen als staatliche Kernaufgabe erachten. Der Kanton Schaffhausen und die Stadt Zug geben bereits eine eigene E-ID heraus. Der Bund könnte problemlos selbst einen digitalen Pass herausgeben. Auch unser Nachbarland Liechtenstein schaffte dies innert Jahresfrist.

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    Fragen und Antworten zum E-ID-Gesetz

     

    Die E-ID ist eine der demokratiepolitisch wichtigsten Entscheidungen: Es geht um die offizielle Identität der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt.

    Wofür braucht es eine staatlich geprüfte digitale Identität?

     

    Die elektronische Identität (E-ID) ist der digitale Pass. Die NutzerInnen einer E-ID sollen bei E-Government-Angeboten, beim Online-Shopping und weiteren Online-Dienstleistungen wie Versicherungen eindeutig Identifizierbar sein. Besonders bei sensiblen Vorgängen wie Gesundheitsdaten, bei Abstimmungen und Wahlen im Netz, der E-Steuerrechnung und im Online-Banking würde die E-ID eine zentrale Rolle spielen. Im Vergleich mit anderen Staaten ist die Schweiz in Sachen elektronischer Identität in den letzten Jahren in Rückstand geraten.

    Welche Lösung schlägt der Bundesrat und das Parlament vor?​

     

    Das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) sieht eine Rollenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Der Staat gibt die E-ID nicht selber heraus. Die technische Lösung für die E-ID kommt von privaten Anbietern, den sogenannten Identitätsdienstleistern (IdP) wie die SwissSign Group. Diese sollen für die Entwicklung und den Vertrieb der elektronischen Identität zuständig sein. Der Bund wird nur noch als staatlicher Datenlieferant eingesetzt. An Stelle des Passbüros treten Grossbanken, wie die UBS, private Versicherungsgesellschaften, wie die CSS Versicherung, oder staatsnahe Konzerne, wie die Post. Mit der gleichen Rollenteilung ist der Bund vor zehn Jahren bei der Einführung der elektronischen Unterschrift bereits gescheitert.

    Warum ist der Systemwechsel so gefährlich?​

     

    Die Sicherung der Identität ist seit jeher eine staatlich-hoheitliche Aufgabe, die unter demokratische Kontrolle gehört. Es ist unverständlich, dass der Bund ausschliesslich private Akteure als E-ID-Aussteller festschreibt. Damit erhalten die privaten E-ID-Aussteller die Verantwortung für die Speicherung und Verwendung unserer Daten. Dem Bund bleibt nur eine schwache Kontrollfunktion. Am vorgegebenen Rahmen des Gesetzes ändert auch die vorgesehene Kontrollbehörde (Eidcom) nichts.

    Ist die E-ID ein digitaler Pass?​

     

    Die Justizministerin Karin Keller-Sutter behauptet, der Begriff «digitaler Pass» sei falsch. Die Bundesrätin erklärte im Parlament, es gehe bei der elektronischen Identität (E-ID) nicht um einen Ausweis, sondern nur um ein Login. Zweifellos ist die E-ID heute (noch) kein Reisepass, der zum Grenzübertritt berechtigt. Doch bietet die E-ID die Möglichkeit, sich in der digitalen Welt als eine bestimmte Person auszuweisen. Sie ist also der Nachweis der Identität in der digitalen Welt, wie dies physisch mittels Pass und Identitätskarte geschieht. Den Vergleich zum Pass zog der Bund in der Botschaft zum E-ID- Gesetz selbst.